TiNo e.V. ist vom Finanzamt Mönchengladbach unter der Steuer-ID 121/5789/5452 vom 21.02.2012 als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und im Vereinsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter VR 4845 eingetragen.
mitgliedschaftFür Kastrationen, Tierarztkosten, Fahrtkosten, Impfungen, Bauprojekte und Futter wird immer dringend Geld benötigt. Wir führen jede Spende ohne Abzüge dem zugedachten Verwendungszweck zu.
Sollten Spenden, die einem bestimmten Verwendungszweck zugedacht sind, die tatsächlich anfallenden Kosten dieses Zwecks übersteigen, werden wir den überschüssigen Betrag in voller Höhe einer anderen dringenden Verwendung zuführen, selbstverständlich immer im Sinne des Tierschutzes gem. unserer Satzung.
Beispiel:
Es gehen 1.000€ für die Operation des Hundes "Django" ein, die tatsächlichen Kosten betragen aber nur 750€. In diesem Fall würden die überschüssigen 250€ z.B. für die dringende Versorgung des Hundes "Unchained", für die dringende Beschaffung von Medikamenten für das Tierheim oder für andere vordringliche Projekte verwendet.
Steuerliche Geltendmachung von Spenden: bei Geldzuwendungen von bis zu 300,00 € pro Einzelspende reicht den Finanzbehörden ein sog. "Vereinfachter Spendennachweis" (bestehend aus z.B. Kontoauszug, Buchungsbestätigung Ihrer Bank, Bareinzahlungsbeleg, o.ä. in Verbindung mit unserem ergänzenden Vordruck für Geldzuwendungen im Sinne des § 10b EStG/§ 50 Abs. 4 Nr. 2b EStDV". Einfach auf den Button klicken und den vereinfachten Spendennachweis runterladen
Bei Geldzuwendungen von mehr als 300,00 € stellen wir Ihnen auf Wunsch gern eine Zuwendungsbestätigung für Ihr Finanzamt aus.
Was wir für die Hunde und Katzen immer benötigen:
Was wir für die Hunde und Katzen nicht benötigen - wir bitten um Verständnis!
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